Jürgen Frömmrich, MdL
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GESETZLICHE REGELUNGEN DES GLÜCKSSPIELS IN DEUTSCHLAND

HESSISCHES SPIELHALLENGESETZ

Da Innenminister Rhein bis zum Frühjahr 2011 nur Eckpunkte für ein Gesetz zur Regelung des Glücksspieles vorgelegt hat, haben DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf erarbeitet. Dieses Gesetz umfasst verschiedene Regelungen zur Suchtprävention, zum Jugend- und Anwohnerschutz, aber auch zum Spielerschutz. Allen voran sollen die Voraussetzungen für eine Genehmigung verschärft und Kontrollen des Betreibers eingeführt werden.

Der ➤Gesetzentwurf ist am 15. April im Hessischen Landtag während einer Pressekonferenz ➤vorgestellt worden.

Am 26. Januar 2012 hat Innenminister Boris Rhein einen ➤Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Spielhallengesetz vorgelegt. Jürgen Frömmrich ➤bezeichnet diesen Gesetzentwurf der Landesregierung als „,Placebo“, da die symptomatischen Probleme wie die wachsende Anzahl sehr junger Spielsüchtiger nicht behandelt werden und auch die Begleiterscheinungen wie Mega-Spielhallen auf der grünen Wiese oder die negative Auswirkungen auf die  Innenstädte spielen in dem Gesetzentwurf keine Rolle. Vielmehr wird der status quo für die nächsten 15 Jahre festgeschrieben.

Im August und September 2011 haben mehrere Anhörungen des Innenausschusses stattgefunden. Folgende Institutionen haben zum Gesetzentwurf der GRÜNEN Stellung genommen:

Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus e. V. (➤ Teil 1)

Diakonisches Werk Kassel, Suchtberatung (➤ Teil 1)

Hessische Landesstelle für Suchtfragen e. V. (➤ Teil 1)

Kommissariat der Katholischen Bischöfe im Lande Hessen (➤ Teil 1)

Landeskammer für Psychologische Psychotherapeuten/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen Hessen (➤ Teil 1)

Stadt Darmstadt (➤ Teil 1)


Stadt Kassel
 (➤ Teil 1)

Suchthilfezentrum, Caritasverband Darmstadt e. V. (➤ Teil 1)

AG der IHK Hessen
 (➤ Teil 2)

Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (➤ Teil 2)

Stadt Frankfurt am Main
 (➤ Teil 2)

Stadt Marburg
 (➤ Teil 2)

Verband der Deutschen Automatenindustrie (VdAI) (➤ Teil 2)

Beauftragter der Evangelischen Kirchen in Hessen am Sitz der Landesregierung (➤ Teil 3)

Fachbeirat Glücksspielsucht
Hessischer Münzautomatenverband
 (➤ Teil 3)

Prof. Dr. Iver Hand, Verhaltenstherapie Falkenried (➤ Teil 3 und ➤ Teil 4)

Prof. Dr. Hans-Peter Schneider, Deutsches Institut für Föderalismusforschung e. V. (➤ Teil 3)

Hessischer Städte- und Gemeindebund (➤ Teil 3)

Stadt Offenbach am Main (➤ Teil 3 und ➤ Teil 5)

Hessischer Landkreistag (➤ Teil 4)

Hessischer Städtetag (➤ Teil 4)

Evangelische Landesarbeitsgemeinschaft für Suchtkrankenhilfe
im Diakonischen Werk Hessen und Nassau (➤ Teil 6)

.

Am 26. Januar 2012 hat die Landtagsfraktion der GRÜNEN ein Fachgespräch veranstaltet, in dem die neue Problemlage, die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom September 2010 entstanden ist, diskutiert wurde.

Die in der Vergangenheit zwischen allen Bundesländern vereinbarten Glücksspielstaatsverträge sahen für bestimmte Arten des Glücksspiels, wie etwa für Lotterien ein Staatsmonopol vor. Sportwetten waren nur sehr begrenzt bei staatlichen Anbietern zugelassen. Internet-Glücksspiel war grundsätzlich unzulässig, während Automatenspielhallen im Rahmen des Staatsvertrages erst gar nicht geregelt waren.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes sind die bestehenden selektiven Staatsmonopole bei Glücksspielen unionsrechtlich nicht zulässig, da die Dienstleistungsfreiheit verletzt und bestehende Regelungen nicht kohärent sind. Für Spiele mit hohem Suchtpotential wie das Automatenspiel bestehen keine Vorgaben, während am Staatsmonopol des wenig suchtgefährdenden Lottos festgehalten werden soll.

Eine Einigung aller Bundesländer kam bisher nicht zu Stande. Als einziges Bundesland tritt Schleswig-Holstein für eine grundsätzliche Liberalisierung des Glücksspielmarktes ein und verabschiedete ein eigenes Gesetz. Dieses scheint zwar europarechtlich akzeptabel, nicht jedoch mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar zu sein.

Der Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages der übrigen Länder wird von EU-Seite als nicht vereinbar mit dem Unionsrecht angesehen. Als mögliche Lösung dieses Dilemmas sind drei Modelle diskutiert worden:

Monopol – die Berechtigung Glücksspieldienstleistungen zu erbringen, ist gesetzlich auf ein einziges Unternehmen beschränkt.

Konzessionen – eine im Voraus zahlenmäßig beschränkte Menge an Lizenzen für die Erbringung von Glücksspieldienstleistungen wird vergeben.

Wettbewerb – jedes Unternehmen, welches Glücksspieldienstleistungen erbringen will, ist grundsätzlich berechtigt, dies zu tun.

Mit Jürgen Frömmrich, dem innenpolitischen Sprecher der Landtgsfraktion, saßen am Tisch: Dr. Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer Lotto Hessen, Ulrike Spitz von Transparency International und Luka Andric von Betfair, dem Betreiber der weltweit größten Online-Wettbörse für Sportwetten.

In der Plenardebatte vom 31. Januar-2. Februar 2012 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Spielhallengesetz ebenfalls behandelt worden: ➤Rede von Jürgen Frömmrich

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