4. März 2013

GRÜNE legen Vorschläge für eine Neuregelung der Transparenz bei Nebeneinkünften von Abgeordneten vor

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und einen Antrag zur Neufassung der Verhaltensregeln für Abgeordnete des Hessischen Landtags vor. Ziel der Initiativen ist die Schaffung von mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften der Landtagsabgeordneten. Nach der öffentlichen Debatte über die Nebeneinkünfte von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hatte sich auch in Hessen eine Debatte über die Transparenz bei den Nebeneinkünften von Abgeordneten entwickelt. Nachdem mehrere Versuche in der Runde der Fraktionsgeschäftsführer nicht zum Erfolg geführt haben und bei einem Treffen auf Initiative des Landtagspräsidenten am Rande des Plenums nur der Grüne Geschäftsführer erschienen ist, muss nach Auffassung der GRÜNEN, jetzt ein weiterer Versuch unternommen werden diesen Komplex neu zu regeln.

„Wir legen jetzt die Entwürfe zur Regelung des Abgeordnetengesetzes und der Verhaltensregeln vor, die sich eins zu eins an den Regelungen des Deutschen Bundestages orientieren. Diese Regelungen können auch für den Hessischen Landtag übernommen werden, zumal sie von CDU und FDP im Bundestag vorgeschlagen wurden. Dies wäre ein wichtiger Schritt in Richtung zu mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften“, erklärt der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, Jürgen Frömmrich.

LandtagDer Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages hatte am 22. Februar 2013 mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen, die Angaben über die regelmäßigen monatlichen Einkünfte künftig in zehn Stufen zu veröffentlichen. SPD und GRÜNE hatten weitergehende Vorstellungen, die aber keine Mehrheit im Ausschuss fanden. „Wir sind grundsätzlich für die Veröffentlichung der Einkünfte auf Euro und Cent, da dies für die Bürgerinnen und Bürger die beste Möglichkeit ist, sich über die Nebentätigkeiten der Abgeordneten zu informieren. Damit aber überhaupt Bewegung in die Debatte kommt, wollen wir jetzt den Versuch unternehmen, die Koalitionsfraktionen in Hessen davon zu überzeugen, dem Vorschlag von CDU/FDP im Bundestag auch im Hessischen Landtag zuzustimmen. Das ist aus unserer Sicht ein tragfähiges Kompromissangebot und wäre ein Schritt in die richtige Richtung.“

Das bisher geltende hessische Abgeordnetengesetz sieht keine Veröffentlichung der durch den Beruf erworbenen Einkünfte der Abgeordneten vor. Das führt dazu, dass die Transparenzregelung des Landtags de facto ins Leere läuft, da berufliche Beratungsleistungen, Vorträge oder Gutachten nicht erfasst werden. Lediglich außerhalb des angegebenen Berufs erworbene Nebeneinkünfte sind anzeigepflichtig und werden veröffentlicht.

„Es geht uns nicht darum, Nebentätigkeiten oder die Ausübung des Berufs neben dem Abgeordnetenmandat zu verbieten. Es geht uns vielmehr darum, dass die Wählerinnen und Wähler sich ein Bild darüber machen können, wem der Abgeordnete neben dem Mandat noch verpflichtet sein könnte oder in wessen Interessen der Abgeordnete handelt. Für Kolleginnen und Kollegen, die ein Zeugnisverweigerungsrecht oder eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten geltend machen können, sieht der Entwurf eine Ausnahmeregelung vor, die den Präsidenten ermächtigen, die Anzeigenpflicht so zu regeln, dass die Rechte der Mandanten, Klienten oder Patienten nicht verletzt werden.“

„Wir haben die Fraktionen des Landtags heute angeschrieben und unseren Vorschlag als Grundlage für eine ‚überparteiliche Regelung‘ angeboten. Wir denken, dass sich alle Fraktionen auf einen Vorschlag einigen können, den der Geschäftsordnungsausschuss des Deutschen Bundestages erarbeitet hat und der auch für uns, wegen unseren weitergehenden Vorstellungen, ein Kompromissangebot ist“, so Frömmrich.

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