30. September 2016

NSU-Untersuchungsausschuss: Ermittler fanden keinen Ansatz für rechtsextremen Hintergrund

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag haben die heutigen Aussagen zweier Zeugen aus dem Landespolizeipräsidium Sitzung des NSU-Untersuchungs­ausschusses frühere Erkenntnisse insbesondere zur Zusammenarbeit zwischen den Behörden bestätigt. „Einmal mehr haben wir gehört, dass die Polizeibehörden in allen Bundesländern, in denen es Morde der Serie gegeben hatte, einen rechtsextremen oder fremdenfeindlichen Hintergrund nicht ausschlossen, für Ermittlungen in dieser Richtung aber keine Ansätze fanden“, erklärt  Jürgen Frömmrich, Ausschuss-Obmann der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Heute sind wir klüger, und es ist im Rückblick mehr als bedauerlich, dass die Behörden dem NSU nicht auf die Spur kamen. Daraus die richtigen Konsequenzen für die Arbeit der Polizei und des Verfassungsschutzes zu ziehen, ist der wichtigste Auftrag, der sich für die Politik aus der Mordserie ergibt.“

Kriminaloberrat Karlheinz S. aus dem Landespolizeipräsidium erläuterte auch, dass die Länder dem Bundeskriminalamt nicht die Ermittlungen übertragen wollten. „Anders als frühere Zeugen, darunter der Leiter der Kasseler Kriminalpolizei, äußerte S. die Ansicht,  die Polizei hätte die vom

damaligen Verfassungsschutz-Mitarbeiter Andreas T. geführten V-Leute auch ohne Zustimmung des Landesamtes für Verfassungsschutz vernehmen sollen, um die Ermittlungen gegen T. schneller abschließen zu können“, so Frömmrich weiter. „Zu diesem Punkt haben wir inzwischen eine ganze Reihe unterschiedlicher Meinungen gehört.“

Der dritte Zeuge war im Regierungspräsidium (RP) Darmstadt formal mit dem Disziplinarverfahren gegen Andreas T. befasst. „Wolfgang V. erläuterte, dass das Disziplinarrecht nachrangig zum Strafrecht zu betrachten ist. Das Strafverfahren gegen T. wurde aber eingestellt, damit war das in diesem Zusammenhang eingeleitete Disziplinarverfahren hinfällig. Für ein erneutes Disziplinarverfahren wegen Vergehen unterhalb des Strafrechts sah V. keine Handhabe.“

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