6. März 2017

NSU-Untersuchungsausschuss: Innenministerium verhinderte weitere Beschäftigung T.s beim LfV

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag hat die Sitzung des Untersuchungsausschusses des Landtages zum Kasseler NSU-Mord am Montag bestätigt, dass das hessische Innenministerium eine weitere Tätigkeit des Verfassungsschutz-Mitarbeiters Andreas T. beim Landesamt für Verfassungsschutz verhindern wollte. „Der Zeugin Oda Scheibelhuber, damals Staatssekretärin im Innenministerium, war nach eigener Aussage früh klar, dass T. nicht mehr für den Verfassungsschutz tätig sein konnte, nachdem er 2006 am Tattag am Tatort gewesen war, sich aber nicht als Zeuge gemeldet hatte“, erläutert Jürgen Frömmrich, Ausschuss-Obmann der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

„Der heutige Innen-Staatssekretär Werner Koch, damals als Leiter der Zentralabteilung im Innenministerium mit disziplinarrechtlichen Fragen betraut, sagte, aus seiner Sicht sei der Verfassungsschutz auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen, ,die weit weg von Fehl und Tadel sind‘ – das sehen wir ausdrücklich auch so“, so Frömmrich weiter. „Offenbar waren in der Spitze des Landesamtes damals nicht alle für die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens. Das Ministerium hat nach übereinstimmender Aussage Scheibelhubers und Kochs aber auf ein solches Verfahren gedrungen, damit die Suspendierung T.s verlängert werden konnte.“

„Scheibelhuber gab an, dass die damalige Entscheidung, die von T. geführten V-Leute nicht durch die Polizei vernehmen zu lassen, nach einer sorgfältigen Abwägung unter Einbeziehung der Fachleute getroffen wurde“, so Frömmrich weiter. „Auch Koch sagte aus, das Ministerium habe sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht.“ Ergebnis der Gespräche zwischen Innenministerium, Verfassungsschutz und Ermittlungsbehörden war, dass die V-Leute nicht förmlich vernommen, sondern nur vom Verfassungsschutz selbst befragt werden durften.

Dass das Kontrollgremium des Landtages für den Verfassungsschutz (PKV) nicht früher über den Tatverdacht gegen T. unterrichtet wurde, erklärte Scheibelhuber damit, der Tatverdacht sei zum Sitzungstermin der PKV nicht mehr dringend gewesen, so dass seine Persönlichkeitsrechte stärker zu gewichten waren. „Die Zeugin hat allerdings selbst Verständnis dafür geäußert, dass die Parlamentarier nicht zufrieden sind mit dieser Antwort. Aus heutiger Sicht hätte eine frühere Unterrichtung helfen können, Missverständnisse zu vermeiden.“

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