15. April 2011

Taten statt Worte: GRÜNE stellen Spielhallengesetz für Hessen vor

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Genehmigung von Spielhallen in Hessen und stellt einen Gesetzentwurf für ein hessisches Spielhallengesetz vor.

Er beinhaltet verschiedene Regelungen zur Suchtprävention, zum Jugend- und Anwohnerschutz aber auch zum Spielerschutz. Vorrangige Maßnahme ist die Verschärfung der Erlaubnisvoraussetzungen für Eröffnung und Betrieb von Spielhallen. Es werden Schulungsnachweise zum Thema Suchtprävention und -bekämpfung für das in Spielhallen tätige Personal, Kontrollpflichten des Betreibers bezüglich der ordnungsgemäßen Funktion der Geräte und eine Sperrstunde von 3 Uhr bis 11 Uhr eingeführt. Mittels Eingangskontrollen und einer Abstandsregelung zu Einrichtungen, wie Kindertageseinrichtungen, Schulen und Jugendhäusern, wird der Kinder- und Jugendschutz erweitert. In Zukunft soll für 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner lediglich eine Spielhalle zulässig sein.

Spielhalle

„Für den 24. März hatte Innenminister Rhein (CDU) die Vorstellung seines Spielhallengesetzes angekündigt. Diesen Gesetzentwurf ist er bis heute schuldig geblieben. Es reicht eben nicht aus, kurz vor der Kommunalwahl einen Gesetzentwurf anzukündigen und dann eine Lösung für das Problem schuldig zu bleiben“, stellt der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich, fest.

„Das Automatenglückspiel in Spielhallen ist die Glücksspielform mit dem höchsten Suchtpotential. Eine aktuelle Studie des Instituts für Therapieforschung München hat beispielsweise ergeben, dass rund 60 Prozent der Automatenspieler entweder spielsüchtig oder auf dem Weg dahin sind. Und ihre Anzahl in Hessen steigt seit Jahren kontinuierlich an. Vereine und Verbände, die sich mit Fragen der Spielsucht befassen, weisen schon länger auf eine bedenkliche Entwicklung des Glücksspielmarktes hin. Kommunen aus allen Teilen des Landes melden sich bei uns und fordern eine gesetzliche Regelung, um den Wildwuchs im Spielhallenbereich einzudämmen. Inzwischen meldet auch das hessische Landeskriminalamt  ─ wegen der ständig steigenden Anzahl von Spielhallen ─ bedenkliche Entwicklungen an. So wird zum Beispiel die Zunahme bei Straftaten im Umfeld von Spielhallen beklagt. Eine gesetzliche Regelung ist also überfällig.“

Die bisher bestehenden Regelungen des Bundesrechts in der Spiel- und Gewerbeordnung  geben den für die Erteilung der Erlaubnis zuständigen Gemeinden fast keinen Handlungsspielraum, um einen Erlaubnis zu versagen. Allerdings haben die Länder aufgrund der Föderalismusreform I seit 2006 die Möglichkeit, eigene gesetzliche Regelungen für „das Recht der Spielhallen“ (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG) zu treffen. Die genaue Reichweite dieser Regelungszuständigkeit wird verfassungsrechtlichen noch unterschiedlich beurteilt. Unter anderem, weil bisher in Deutschland noch kein Landesspielhallengesetz in Kraft getreten ist. Das Land Berlin befindet sich aber aktuell im Gesetzgebungsverfahren.

„Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf diese Diskussion zu einem konkreten Ergebnis bringen und damit den Kommunen ein wirksames Instrument an die Hand geben. Die Probleme, die im Zusammenhang mit Spielhallen auftreten, sind komplex und vielzählig.“

Dass die Diskussion um den neuen Glückspielstaatsvertrag noch nicht beendet ist, sei für die GRÜNEN kein Grund auf eine landesgesetzliche Regelung zu verzichten. Nach dem bisherigen Stand der Verhandlungen müsse davon ausgegangen werden, dass im Staatsvertrag das Recht der Spielhallen nicht behandelt würde.

Zahlen und Fakten in Hessen:

  • 536 Spielhallenstandorte mit insgesamt 8.489 Geldspielgeräten zählte der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. am 01.01.2010 in Hessen.
  • Im Jahr 2000 gab es in Hessen pro 11.529 Einwohner einen Spielhallenstandort. Im Jahr 2010 gibt es bereits pro 8.484 Einwohner einen Spielhallenstandort.
  • Die Zahl der Spielsüchtigen in Hessen wird von der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen (HLS) auf zwischen 8.000 und 22.000 Personen geschätzt.
  • Die Zahl der von der HLS betreuten Spielsüchtigen stieg von 2009 auf 2010 um 142 auf 1072 Personen. 92 Prozent der dort Behandlung befindlichen Spielsüchtigen sind Männer.
  • ca. 18,5 Millionen Euro werden laut HLS im Monat in Hessen verspielt.
  • Das Landeskriminalamt registrierte von Anfang 2008 bis Mitte 2010 in oder im Umfeld von Spielhallen 170 Raubstraftaten und rund 700 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.


Anlage:
Gesetzentwurf

FR: „Gerangel um die Spielhalen“

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