18. Mai 2016

Verfassungsschutzgesetz – Mehr Transparenz, mehr Austausch und strengere Regeln für V-Leute

Die GRÜNEN im Landtag wollen die Regeln für die Verfassungsschutzbehörden in Hessen sorgfältig und gründlich überarbeiten. „Wir haben gemeinsam mit der CDU frühzeitig zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, um die Lehren aus der rechtsterroristischen Mordserie des NSU zu ziehen. Wir sind überzeugt, dass sie eine gute Grundlage für einen zeitgemäßen Verfassungsschutz sein können“, erklärt Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Dazu gehört unter anderem, den Einsatz von V-Leuten transparenter und restriktiver zu regeln, den Informationsfluss zu verbessern und dem Verfassungsschutz ein auf eine freie und plurale Gesellschaft bezogenes Leitbild zu geben. Wir haben die von der Landesregierung eingesetzte unabhängige Expertenkommission gebeten, die Entwürfe aus ihrer Sicht zu bewerten, und sind jetzt dabei, die Anregungen der Experten in die Entwürfe einzuarbeiten.“

Die Kommission habe einige geplante Regelungen insbesondere in den Bereichen Transparenz und Informationsaustausch als zu weitgehend erachtet. „Gerade in diesen Bereichen sind aber die Probleme bei der Aufklärung der NSU-Mordtaten aufgetreten“, erläutert Frömmrich. „Wir kommen in den NSU-Untersuchungsausschüssen der Landtage und des Bundestages immer wieder an den Punkt, wo wir gemeinsam beklagen, dass zwar Informationen vorgelegen haben, aber nicht oder nur unzureichend weiter gegeben wurden. Wir stellen fest, dass die Zusammenarbeit der Behörden nur unzureichend funktioniert hat und der Einsatz von V-Leuten nicht zufriedenstellend geregelt war. Das wollen wir ändern. Unter anderem wollen wir das Landesamt für Verfassungsschutz zur gegenseitigen Information und Unterstützung mit dem Bund und den anderen Bundesländern verpflichten, die Datenübermittlung an andere Länder und den Bund regeln und festhalten, dass V-Leute zur Erfüllung ihres Auftrags keine Straftaten begehen dürfen. Gerade in diesen Punkten hat die Expertenkommission Bedenken, auch weil sie einen Konflikt mit dem zwischenzeitlich erneuerten Bundesgesetz sieht. Diesen Konflikt müssen wir auflösen, daran arbeiten wir intensiv.“

Die Expertenkommission habe aber auch gewürdigt, dass die Landesregierung die Handlungsempfehlungen des Bundestags-Untersuchungsausschusses zügig, gründlich und erfolgreich umsetze. „Die Experten loben insbesondere die zahlreichen Veränderungen bei Polizei, Justiz und Verfassungsschutz, um eine neue Arbeits- und Fehlerkultur zu etablieren, das neue Personalentwicklungskonzept, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz und die Stärkung der interkulturellen Kompetenz. Wir stehen in der Pflicht, Konsequenzen aus den Taten des NSU zu ziehen. Es muss alles rechtsstaatlich Mögliche getan werden, um zu verhindern, dass solche furchtbaren Taten jemals wieder möglich werden.“

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