19. Dezember 2018

Ermittlungen gegen Polizeibeamte: Rechtsextremes Gedankengut darf in Hessens Polizei keinen Platz haben

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag muss jeder Verdacht auf rechtsextreme Einstellungen bei Polizistinnen und Polizisten konsequent ermittelt und, wenn er sich bestätigt, mit allen Mitteln des Dienstrechts sowie gegebenenfalls strafrechtlich geahndet werden. „Es ist Aufgabe der Polizei, den demokratischen Rechtsstaat zu schützen; an Beamtinnen und Beamte müssen daher höchste Maßstäbe angelegt werden“, erklärt Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Wer die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht achtet, für den ist in den Reihen der Polizei kein Platz.“

„Der Verdacht gegen Beamtinnen und Beamte des Frankfurter Polizeipräsidiums wiegt sehr schwer, er muss vollumfänglich aufgeklärt werden“, so Frömmrich weiter. „Dabei hat die Ermittlung von Sachverhalten und die Sicherstellung von Beweismitteln höchste Priorität, damit Schuldige konsequent bestraft und aus dem Dienst entfernt werden können. Es muss sichergestellt werden, dass keine Beweise vernichtet werden, daher ist es nachvollziehbar, dass die Staatsanwaltschaft, die diese Ermittlungen führt, die Informationshoheit darüber hat. Gerade wenn es um Vorwürfe wie den Austausch von rechtsextremen Parolen und Bildern in Chat-Gruppen geht, die mit wenigen Tastendrücken gelöscht werden können, muss alles getan werden, damit Verdächtige nicht von laufenden Ermittlungen erfahren und Beweismittel vernichten können.“

„Das Drohschreiben gegen eine Anwältin, das die Ermittlungen ausgelöst hat, ist mit ,NSU 2.0‘ unterzeichnet. Aus seinem gesamten Inhalt spricht eine Menschenverachtung, die uns alarmiert. Es ist deshalb gut, dass Staatsanwaltschaft und Polizei nach allem, was wir wissen, von Anfang an professionell und akribisch ermittelt haben. Wir dürfen nicht zulassen, dass aus Hass und Hetze Beleidigungen, Bedrohungen oder gar Gewalttaten werden. Das Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen; es hat die besten Möglichkeiten, um zu klären, ob es Zusammenhänge über die Zuständigkeitsbereiche der Polizeipräsidien hinweg gibt.“