21. November 2017

Neuausrichtung des Verfassungsschutzes: Gesetzentwurf enthält viele Schritte zum Schutz der demokratischen, offenen und vielfältigen Gesellschaft – Anhörung intensiv auswerten

Die GRÜNEN im Landtag wollen im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes mit Sachverständigen und Experten insbesondere Aspekte zur Online-Durchsuchung und zur so genannten Quellen-TKÜ erörtern und diese Anhörung intensiv auswerten. „Aus unserer Sicht enthält der Gesetzentwurf viele wichtige Schritte zum Schutz einer demokratischen, offenen und vielfältigen Gesellschaft“, erklärt Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aus Anlass der Ersten Lesung. „Wir haben es bei solchen Sicherheitsgesetzen aber immer auch mit Grundrechtseingriffen zu tun, die sorgfältig abgewogen werden müssen und bei denen sich eine ausgiebige Diskussion und die Einbeziehung von externem Sachverstand lohnt.“

„Leider haben wir ein extremistisches Bedrohungspotenzial, das einen gut aufgestellten Verfassungsschutz nötiger macht denn je“, so Frömmrich weiter. „Der jüngste Verfassungsschutzbericht belegt, dass auch die Gefahr eines Terrors von Rechts zugenommen hat. Um dagegen gewappnet zu sein, brauchen wir einen modernen Verfassungsschutz mit klaren Regeln und starker parlamentarischer Kontrolle. Wir wollen ihn mit dem Gesetz als Dienstleister der Demokratie stärken. Dazu haben wir auch die nötigen Schlussfolgerungen aus der bisherigen Aufarbeitung der Mordserie des NSU gezogen. So stärken wir in einem eigenen Gesetz auf der Basis der Regeln des Deutschen Bundestages die Rechte des Kontrollgremiums des Landtages unter anderem bei der Akteneinsicht und bei der Unterstützung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

„Wir haben uns bereits bei der Erarbeitung des Gesetzes sehr intensiv mit der Frage Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ beschäftigt. Wir haben diese Eingriffe mit hohen Hürden versehen, eben weil es sich um schwerwiegende Grundrechtseingriffe handelt. Wir haben einen doppelten Richtervorbehalt bei der Online-Durchsuchung vorgesehen, erst bei der Genehmigung, dann bei der Verwertung der Daten. Wir haben bei der Quellen-TKÜ die Pflicht zur Genehmigung durch die G10-Kommission des Landtages vorgesehen, genau wie bei herkömmlichen Maßnahmen der Telefonüberwachung. Wir haben sehr strenge Protokollierungspflichten ins Gesetz geschrieben, um eine rechtsstaatliche Überprüfung der Maßnahmen zu ermöglichen. Damit sind wir deutlich über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinausgegangen. Eine wichtige Rolle auch innerhalb der Diskussion unserer Partei spielt aber auch die Sicherheit der Software, die eingesetzt werden muss, und die Frage, inwieweit Sicherheitslücken auch Computer von Unbeteiligten gefährden und diese Sicherheitslücken als ,Einfallstor‘ für Angriffe Dritter genutzt werden können. Zu diesem Thema erwarten wir uns in der Anhörung weitere wichtige Hinweise.“