27. September 2017

NSU-Untersuchungsausschuss: Neue Informationen aus der Befragung von Corryna G.

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag ist es selbstverständlich, dass neue Informationen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages sowohl den Ermittlungsbehörden mitgeteilt als auch im Ausschuss selbst sorgfältig weiter behandelt werden. „Der Landtag hat uns bei der Einsetzung den Auftrag gegeben, den Mord von 2006 und den Umgang der Behörden damit ,umfassend aufzuklären‘“, bekräftigt Jürgen Frömmrich, Obmann der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Untersuchungsausschuss. „Wenn wie in der jüngsten Sitzung eine Zeugenaussage neue Fragen aufwirft, gehen wir diesen Fragen selbstverständlich gründlich nach. Mit seinem gemeinsamen Antrag dazu dokumentiert der Landtag heute diese Einigkeit über die Fraktionsgrenzen hinweg noch einmal eindringlich: Es ist kein Untersuchungsausschuss wie jeder andere, und er eignet sich nicht für parteipolitische Profilierungsversuche.“ In der jüngsten Sitzung hatte die Zeugin Corryna G. ausgesagt, die nach eigenen Angaben bis 2003 der rechtextremen Szene in Nordhessen angehörte. Sie hatte auf Nachfrage erklärt, dass ihr eine Mitinhaftierte im offenen Vollzug der JVA Baunatal das Internetcafé von Halit Yozgat in der Holländischen Straße in Kassel empfohlen habe. Sie habe das Café, in dem Yozgat 2006 ermordet wurde, mehrfach besucht, um dort Musik aus dem Internet herunterzuladen.

„Zu unserem Auftrag im Untersuchungsausschuss gehört ausdrücklich zu prüfen, ob die drei Haupttäter des NSU bei der Vorbereitung des Mordes an Halit Yozgat möglicherweise von Mitgliedern der rechtsradikalen Szene unterstützt worden sind“, erläutert Frömmrich. „Die Vernetzung der rechtsradikalen Szene aus Hessen, Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist deshalb für uns alle im Ausschuss immer wieder Thema unserer Fragen. Dass Corryna G. das Café kannte, ist in diesem Zusammenhang eine neue Information. Wir wollen deshalb auch die damalige Mitinhaftierte namens Sonja als Zeugin laden. Der Ausschussvorsitzende hat die Landesregierung bereits gebeten, ihre Anschrift zu ermitteln.“

„Zugleich muss klar sein, dass strafrechtliche Ermittlungen in der Hand der Generalbundesanwaltschaft liegen. Deshalb müssen wir Akten und Protokolle zur Verfügung stellen, die sich auf diese Ermittlungen auswirken können; darüber kann es wohl kaum unterschiedliche Ansichten geben. Der Ausschussvorsitzende hat die neuen Informationen daher auch bereits mit Schreiben vom 21. September an den Generalbundesanwalt weitergeleitet, der erklärt hat, sie sichten und bewerten zu wollen.“